Prov. Wahlvorschläge: Ersatzwahl 2 Mitglieder der RGPK

24. März 2023

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 27. Januar 2023 sind für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) innert Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Name, Vorname Titel Jahrgang Beruf Adresse Partei
Baum, Ute   1965 Ökonomin Zolliker Strasse 42 SVP
Hold, Arno Dr. rer. publ. HSG 1976 Geschäftsführer Dammstrasse 71 GLP
Wohlgemuth, André Prof. Dr. 1951 Unternehmensberater CMC Witelliker Strasse 9 FDP

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 31. März 2023, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Zollikon eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Der Gemeinderat Zollikon erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 18. Juni 2023 eine Urnenwahl durchgeführt.

Das erforderliche Formular für den Wahlvorschlag ist am Schalter der Gemeinderatskanzlei Zollikon oder auf der Website erhältlich.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, 8706 Meilen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat

Wahlurne