Elterliche Sorge
Merkblätter
- Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt in der Schweiz Nr. 152.3Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht Nr. 153.3Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Weitere Informationen zur gemeinsamen elterlichen Sorge finden Sie bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Bezirk MeilenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge können Sie direkt bei der Kindsanerkennung abgeben. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir einen Termin vereinbaren können.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidialabteilung | 044 395 32 00 | gemeinderatskanzlei@zollikon.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zivilstandsamt | 044 395 35 00 | zivilstandsamt@zollikon.ch |