Feuerungskontrolle

Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle – Oel- und Holzfeuerungen werden dabei alle 2 Jahre, Gasfeuerungen alle 4 Jahre geprüft –, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich.

Feuerungskontrolleur: Reto Patt, Tel. 044 912 04 06, reto.patt@bluewin.ch.