Ausschreibung von Bauprojekten gemäss § 314 Planungs- und Baugesetz PBG
Die Publikation (Ausschreibung) von Baugesuchen erfolgt ebenso im Zolliker Zumiker Boten (amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Zollikon) und im Amtblatt des Kantons Zürich. Bitte beachten Sie Folgendes:
Planauflage: Die ausgeschriebenen Baugesuche können auf eAuflageZH digital eingesehen werden. Die digitale Einsichtnahme auf eAuflageZH ist nur während der Dauer der Planauflage möglich. Die Zustellbegehren sind während der Auflagefrist beim entsprechenden Gesuch auf eAuflageZH zu äussern. Die physische Planeinsicht wird nicht mehr angeboten.
Interessenwahrung: Das Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids hat während der Dauer der Planauflage von 20 Tagen elektronisch über die Plattform eBaugesucheZH zu erfolgen (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG).
Der baurechtliche Entscheid wird auf der Plattform eBaugesucheZH zum Abruf bereitgestellt. Es erfolgt vorgängig eine einmalige, elektronische Benachrichtigung (§ 328d Abs. 1 PBG). Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.– erhoben. Der baurechtliche Entscheid gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung des Bauentscheids (§ 328d Abs. 2 PBG).
Ausnahme für Baugesuche, die bis 7. August 2025 eingereicht wurden oder deren Änderungen: Die Unterlagen dieser publizierten Baugesuche liegen während 20 Tagen ab der öffentlichen Bekanntmachung im Gemeindehaus (Bauabteilung) zur Einsicht auf. Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PBG) wahrnehmen will, hat bei der örtlichen Baubehörde innert diesen 20 Tagen schriftlich und im Doppel die Zustellung des baurechtlichen Entscheids zu verlangen.
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