Baubewilligungen, Baugesuche

Baubewilligung

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an die Baubehörde ab. Die Baugesuchsformulare können Sie online beim Kanton Zürich beziehen oder mittels Bestellformular bei uns bestellen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft. Hier finden Sie die Anforderungen an die Unterlagen sowie die Plandarstellungen eines Baugesuchs. 

Wir koordinieren auch die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung, für die feuerpolizeilichen Kontrollen ist die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich zuständig.

Die Gebühren des Baubewilligungsverfahrens finden Sie im Gebührentarif der Gemeinde Zollikon.

 

Bauausschreibungen, Publikationen 

Die Publikation (Ausschreibung) von Baugesuchen erfolgt im Zolliker Zumiker Boten und im Amtsblatt des Kantons Zürich. Während 20 Tagen ab der öffentlichen Bekanntmachung liegen im Gemeindehaus (Bauabteilung) jeweils die Unterlagen der publizierten Baugesuche zur Einsicht auf. Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PBG) wahrnehmen will, hat bei der örtlichen Baubehörde innert diesen 20 Tagen schriftlich und im Doppel die Zustellung des baurechtlichen Entscheids zu verlangen.

Wer dieses Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheides ist gebührenpflichtig. Es erfolgt ein einziger Zustellversuch. Bei Abwesenheit ist die Zustellung sicherzustellen.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne oder leiten Sie an die entsprechende Fachperson weiter.