Themen rund um finanzielle Hilfe

Finanzhilfe
Wer nachweislich nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um für sich oder die eigene Familie aufzukommen, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe kommt nur zum Tragen, wenn Sie auf andere Sozialleistungen wie Taggelder oder Renten keinen Anspruch haben, wenn diese das Existenzminimum nicht abdecken oder wenn diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Aufgrund Ihrer Angaben und Unterlagen prüfen wir, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Zudem beraten wir Sie dabei, Ihre persönliche Situation zu verbessern. Wir beraten Sie diskret und helfen Ihnen, Notsituationen zu überbrücken. Melden Sie sich bei unserem Sozialdienst. 
Wer nachweislich nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um für sich oder die eigene Familie aufzukommen, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Die Sozialhilfe kommt nur zum Tragen, wenn Sie auf andere Sozialleistungen wie Taggelder oder Renten keinen Anspruch haben, wenn diese das Existenzminimum nicht abdecken oder wenn diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Aufgrund Ihrer Angaben und Unterlagen prüfen wir, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht. Zudem beraten wir Sie dabei, Ihre persönliche Situation zu verbessern. Wir beraten Sie diskret und helfen Ihnen, Notsituationen zu überbrücken. Melden Sie sich bei unserem Sozialdienst. 

Prämienverbilligung Krankenkasse (IPV)

Prämienverbilligung

Personen und Familien mit tieferen Einkommen erhalten zur finanziellen Entlastung einen Beitrag an die Grundversicherung. Die Prämienverbilligung wird durch den Kanton und den Bund finanziert. Auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) finden Sie Sämtliche Informationen zu Anspruch, Leistung, Anmeldung und Zahlung der Individuellen Prämienverbilligung.
Weitere Informationen erteilt Ihnen auch gerne unser Steueramt. 

Prämienverbilligung Krankenkasse (IPV)

Personen und Familien mit tieferen Einkommen erhalten zur finanziellen Entlastung einen Beitrag an die Grundversicherung. Die Prämienverbilligung wird durch den Kanton und den Bund finanziert. Auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) finden Sie Sämtliche Informationen zu Anspruch, Leistung, Anmeldung und Zahlung der Individuellen Prämienverbilligung.
Weitere Informationen erteilt Ihnen auch gerne unser Steueramt. 

Entwicklungshilfe
Erfahren Sie hier mehr über unsere Inland- und Auslandhilfe. 
Erfahren Sie hier mehr über unsere Inland- und Auslandhilfe. 

Stipendien

Studium

Grundsätzlich sind die auszubildenden Personen und ihre Eltern für die Finanzierung der Ausbildung verantwortlich. Wer seine Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht vollständig selbst finanzieren kann, hat die Möglichkeit, beim Kanton Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung, ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge zu stellen.
Für Beratungen: 043 258 49 49
Für GesucheAusbildungsbeiträge | Kanton Zürich (zh.ch)

Stipendien

Grundsätzlich sind die auszubildenden Personen und ihre Eltern für die Finanzierung der Ausbildung verantwortlich. Wer seine Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht vollständig selbst finanzieren kann, hat die Möglichkeit, beim Kanton Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung, ein Gesuch um Ausbildungsbeiträge zu stellen.
Für Beratungen: 043 258 49 49
Für GesucheAusbildungsbeiträge | Kanton Zürich (zh.ch)

Sparschwein

Haben Sie Fragen zum Thema Geld und Budget? Die Schuldenprävention der Stadt Zürich bietet kostenlose Angebote und Beratungen zum Thema Geld und Budget an. 

Haben Sie Fragen zum Thema Geld und Budget? Die Schuldenprävention der Stadt Zürich bietet kostenlose Angebote und Beratungen zum Thema Geld und Budget an.