Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts

Seit Januar 2022 kann jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, das Geschlecht und den Vornamen auf dem Zivilstandsamt unbürokratisch ändern.

Die Erklärung über die Änderung des Geschlechts kann nur vom Geschlecht männlich zu weiblich oder umgekehrt eingetragen werden. Die Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts ist zurzeit nicht möglich.

Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.

Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken.

Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung direkt an das Zivilstandsamt.