Themen rund um die Natur und Tiere

Bepflanzung

Das Thema Nachhaltiges Zollikon – also Naturschutz und Naturförderung – ist eines der Legislaturziele unseres Gemeinderates. Bei gemeindeeigenen Projekten wie Bauvorhaben oder allgemeine Handlungsmassnahmen etc., soll ein Umdenken stattfinden, um ökologische Mehrwerte zu schaffen. Erfahren Sie hier mehr.

Das Thema Nachhaltiges Zollikon – also Naturschutz und Naturförderung – ist eines der Legislaturziele unseres Gemeinderates. Bei gemeindeeigenen Projekten wie Bauvorhaben oder allgemeine Handlungsmassnahmen etc., soll ein Umdenken stattfinden, um ökologische Mehrwerte zu schaffen. Erfahren Sie hier mehr.

Hunde

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Diese erstellt jeden Frühjahr ein Verzeichnis, der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Hund an- oder abmelden können. Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden, und allfällige Mutationen innert 14 Tagen mitzuteilen.

Seit 2023 gilt gemäss neuem  Jagdgesetz jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Weitere Informationen finden Sie hier: Website Kanton Zürich, Jagdgesetz 

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle durch die Gemeinde. Diese erstellt jeden Frühjahr ein Verzeichnis, der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Hund an- oder abmelden können. Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden, und allfällige Mutationen innert 14 Tagen mitzuteilen.

Seit 2023 gilt gemäss neuem  Jagdgesetz jeweils vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Weitere Informationen finden Sie hier: Website Kanton Zürich, Jagdgesetz 

Füchse

Füchse in unseren Wohngebieten - Leben mit einem Wildtier. Durch geeignete Massnahmen und richtiges Verhalten kann vermieden werden, dass sich Füchse in Wohngebieten aufhalten. Hier erfahren Sie mehr.

Füchse in unseren Wohngebieten - Leben mit einem Wildtier. Durch geeignete Massnahmen und richtiges Verhalten kann vermieden werden, dass sich Füchse in Wohngebieten aufhalten. Hier erfahren Sie mehr.

Bienen und Wespen

Bienen

Bienen
Für das Entfernen von Bienen ist der Imker Hans Züger zuständig: 079 411 32 15

Wespen
Das Vernichten von Wespen besorgt Beat Sibold (Sanitärfirma):
044 391 61 94 / 079 727 30 64

Bienen und Wespen

Bienen
Für das Entfernen von Bienen ist der Imker Hans Züger zuständig: 079 411 32 15

Wespen
Das Vernichten von Wespen besorgt Beat Sibold (Sanitärfirma):
044 391 61 94 / 079 727 30 64

Wildunfall

Erfahren Sie hier, wohin Sie Tierkadaver bringen können und wie Sie sich bei einem Wildunfall richtig verhalten. 

Erfahren Sie hier, wohin Sie Tierkadaver bringen können und wie Sie sich bei einem Wildunfall richtig verhalten. 

Pilzkontrolle

Pilze

Pilze können bei der Pilzkontrolle im Gemeindehaus Küsnacht kontrolliert werden; die Pilzkontrolle Küsnacht ist auch für die Gemeinden Erlenbach, Herrliberg, Zollikon und Zumikon zuständig.

Auch bei der Pilzkontrolle der Stadt Zürich, Walchestrasse 21, Zürich können gesammelte Pilze kostenlos kontrolliert werden. 

Pilzschutz: Das Sammeln von Pilzen ist im Kanton Zürich vom 1. bis und mit 10. Tag eines jeden Monats verboten. An den übrigen Tagen darf höchstens 1 kg pro Person gesammelt werden.

Pilzkontrolle

Pilze können bei der Pilzkontrolle im Gemeindehaus Küsnacht kontrolliert werden; die Pilzkontrolle Küsnacht ist auch für die Gemeinden Erlenbach, Herrliberg, Zollikon und Zumikon zuständig.

Auch bei der Pilzkontrolle der Stadt Zürich, Walchestrasse 21, Zürich können gesammelte Pilze kostenlos kontrolliert werden. 

Pilzschutz: Das Sammeln von Pilzen ist im Kanton Zürich vom 1. bis und mit 10. Tag eines jeden Monats verboten. An den übrigen Tagen darf höchstens 1 kg pro Person gesammelt werden.

Landschaft

Wir informieren Sie hier über wichtige Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wie Förster, Jagdaufseher/Wildhüter und Winzer. 

Wir informieren Sie hier über wichtige Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wie Förster, Jagdaufseher/Wildhüter und Winzer.