Themen rund ums Wohnen

Sie ziehen bald um, brauchen eine Wohnsitzbestätigung oder einen Aufenthaltsausweis oder möchten den Ein- oder Auszug Ihrer Mieterinnen und Mieter an die Gemeinde melden? Hier finden Sie sämtliche Informationen rund ums Thema Wohnen. 

Weitere Infos:

Warteliste gemeindeeigene Wohnungen: Wir verwalten rund 140 Wohnungen unterschiedlicher Grösse in Zollikon und Zollikerberg. Interessierte Personen können sich für gemeindeeigene Wohnungen auf die Warteliste setzen lassen. Hier gehts zum Formular für die Warteliste der Wohnungen der Gemeinde Zollikon. 

Grundeigentumsverhältnisse/Eigentumsabfrage: Auskunft über Eigentumsverhältnisse zu Grundstücken in der Gemeinde Zollikon erteilt das Notariat Riesbach bzw. das zuständige Grundbuchamt. Seit dem 28. August 2023 sind elektronische Eigentumsabfragen zu Grundstücken im Kanton Zürich via kantonalen GIS-Browser kostenfrei möglich. Weitere Informationen finden Sie hier: Elektronische Eigentumsabfrage zu Grundstücken im Kanton Zürich.

Grundstückgewinnsteuer: Alle Infos finden Sie hier: Dienstleistung Grundstückgewinnsteuer

Umzug

Hier finden Sie sämtliche Informationen zum Wohnortswechsel:

  • Wohnortswechsel innerhalb der Schweiz 
  • Anmeldung/Zuzug
  • Umzug innerhalb der Gemeinde/Ummeldung
  • Abmeldung

Hier finden Sie sämtliche Informationen zum Wohnortswechsel:

  • Wohnortswechsel innerhalb der Schweiz 
  • Anmeldung/Zuzug
  • Umzug innerhalb der Gemeinde/Ummeldung
  • Abmeldung
Bestätitgung

Wohnsitzbestätigung: Hier finden Sie das entsprechende Online-Formular.

Aufenthaltsausweis (Heimatausweis): Hier finden Sie das entsprechende Online-Formular.

Wohnsitzbestätigung: Hier finden Sie das entsprechende Online-Formular.

Aufenthaltsausweis (Heimatausweis): Hier finden Sie das entsprechende Online-Formular.

Zollikerberg
Drittmeldepflicht der Liegenschaftsverwaltungen an die Gemeinden:
Dieser Formulardienst ermöglicht die elektronische Übermittlung der Ein- und Auszüge Ihrer Mieterinnen und Mieter an die politische Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.
Drittmeldepflicht der Liegenschaftsverwaltungen an die Gemeinden:
Dieser Formulardienst ermöglicht die elektronische Übermittlung der Ein- und Auszüge Ihrer Mieterinnen und Mieter an die politische Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht.