Nutzung öffentlicher Grund, Gesuch um Erteilung einer Bewilligung

Bei gesteigertem Gemeingebrauch oder Sondernutzung des öffentlichen Grundes durch eine provisorische Baute, ein Baugerüst, Materialablagerungen etc. ist grundsätzlich eine Bewilligung bzw. Konzession notwendig. Neben der Bewilligungsgebühr wird für die Zeit der Inanspruchnahme eine Nutzungsgebühr erhoben. 

Die Nutzung von öffentlichem Grund erfordert vorgängig ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung. Das Gesuch muss 5 Arbeitstage vor der Benützung eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis: Für temporäre Festwirtschaften verwenden Sie bitte das entsprechende Gesuchsformular für die Bewilligung einer Veranstaltung:

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