Wald- und Flurwege, Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für das Befahren

Laut Strassenverkehrsgesetz ist das Befahren von Wald- und Flurwegen verboten und wird nur im Zusammenhang mit einer nicht kommerziellen Institution (Schule, Heim, Verein etc.) bewilligt.
Private Fahrten für Geburtstags- oder Familienfeiern werden nicht bewilligt.

Gesuche sind 5 Arbeitstage vor der beabsichtigten Fahrt schriftlich und begründet an das Polizeisekretariat zu richten. Bitte rufen Sie uns bei Unklarheiten an: 044 395 36 00

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