Zwangsvollstreckungen

Grundsätzlich versteht man unter Zwangsvollstreckungen das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche.

Im Kanton Zürich kann mit dem Vollzug eines vollstreckbaren Entscheids des urteilenden Gerichts, in welchem konkrete Vollstreckungsmassnahmen angeordnet wurden, das örtlich zuständige Gemeinde-/Stadtammannamt beauftragt werden.