Wohnortwechsel

Wohnortswechsel innerhalb der Schweiz

Mit dem Online-Portal "eUmzugZH"  können Einwohnerinnen und Einwohner bei einem Wohnorts- oder Wohnungswechsel die Meldepflicht (Anmeldung, Abmeldung oder Adressänderung) gegenüber den Einwohnerdiensten gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Detaillierte Informationen sowie die spezifischen Voraussetzungen erfahren Sie auf der Startseite des Online-Portals.

Anmeldung/Zuzug

Neu nach Zollikon zugezogene Personen müssen ihren Adresswechsel innert 14 Tagen persönlich oder eUmzugZH melden. Dazu benötigen Sie folgende Schriften:

Schweizerinnen und Schweizer

  • Identitätskarte oder Pass
  • aktueller Heimatschein/Aufenthaltsausweis
  • Familienausweis (falls verheiratet)
  • Krankenversicherungsausweis oder Police
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsnachweis (nur für Mieter)
  • Fr. 40.00 pro erwachsene Person (bzw. Fr. 100.00 für Wochenaufenthalt)

Ausländische Staatsangehörige

  • Pass
  • Ausländerausweis
  • Krankenversicherungsausweis oder Police
  • Eheschein und Geburtsscheine (für Familien)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsnachweis (nur für Mieter)
  • Fr. 40.00 pro erwachsene Person (sowie Gebühren für das Migrationsamt)

Bei Fragen ist die Einwohnerkontrolle gerne für Sie da: Tel. 044 395 32 30 oder E-Mail.

Umzug innerhalb der Gemeinde/Ummeldung

Schweizerinnen und Schweizer können Ihre Adressänderung bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen persönlich, schriftlich oder via Online-Dienst eUmzugZH melden. Bitte bringen bzw. schicken Sie uns Ihren Schriftenempfangsschein/die Meldebestätigung sowie den neuen Mietvertrag. Es wird keine Gebühr erhoben.

Ausländische Staatsangehörige müssen Ihre Adressänderung persönlich bei der Einwohnerkontrolle melden. Bitte bringen Sie ihren Ausländerausweis und den neuen Mietvertrag mit. Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif des Migrationsamtes.

Abmeldung (nur Wegzug falls Abmeldung eUmzugZH nicht möglich)

Einwohnerinnen und Einwohner können sich bei einem Wohnortswechsel innerhalb der Schweiz innert 14 Tagen persönlich, via untenstehendem Online-Dienst (nur Abmeldung) oder via dem kantonalen Online-Dienst eUmzugZH abmelden. Bitte schicken Sie uns bei einer Online-Abmeldung Ihren Schriftenempfangsschein (Meldebestätigung) zurück.

Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland ist persönliches Erscheinen bei der Einwohnerkontrolle erforderlich.

Bei persönlicher Abmeldung bringen Sie bitte den Schriftenempfangsschein (Meldebestätigung) sowie einen Ausweis mit.

Falls Sie den eUmzugZH nicht anwenden? Dann melden Sie Ihren Wegzug via Online-Formular.

Parkplatz-Reservation für Umzüge

Die Abteilung Sicherheit und Umwelt reserviert Ihnen den benötigten Parkplatz für das Umzugsfahrzeug. Füllen Sie hierfür das Formular "Nutzung öffentlicher Grund" aus.