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Friedhöfe

Friedhöfe Zollikon und Zollikerberg

Die Gemeinde Zollikon/Zollikerberg verfügt über zwei wunderschöne, charakteristisch aber völlig unterschiedliche Friedhofanlagen mit einer Gesamtfläche von 70'900 m2.

Der parkartige Friedhof Zollikon Dorf mit einer Fläche von 39'700 m2 liegt an der Wieslerstrasse 51, am östlichen Dorfrand von Zollikon. Die erste Etappe des Friedhofs wurde 1878 erbaut und bis heute 5 mal erweitert.

Friedhof Dorf
Friedhof Zollikon Dorf

 

 

Der in einem Waldeck gelegene Friedhof Zollikerberg mit 31'200 m2 Fläche an der Firststrasse 20, liegt am östlichen Rand von Zollikerberg. Diese Anlage wurde Anfang der 1970er Jahre in der heutigen Anordnung erbaut

Friedhof Berg
Friedhof Zollikerberg

Die Friedhofsangestellten sind für die Beisetzungen sowie für den Unterhalt der Anlagen wie auch der Bepflanzung und Pflege der rund 2000 Grabstätten zuständig.

 

Öffnungszeiten

Unsere Friedhöfe sind durchgehend das ganze Jahr zugänglich.

Erreichbarkeit Leiter Friedhöfe, Tel. 044 391 89 01:
Mo bis Fr, 07.30-12.00 und 13.00-16.30 Uhr.

Friedhofverwaltung 

Die Friedhofverwaltung bewirtschaftet den administrativen Teil des Friedhofes. Darunter gehören folgende Aufgaben:

  • Vereinbarungen für die Bepflanzung und den Unterhalt der Gräber erstellen und verrechnen.
  • Jahresrechnungen für die Bepflanzung und den Unterhalt der Gräber erstellen.
  • Abklären betreffend Auflösungen von Gräbern per Ende Jahr.

Die Friedhofverwaltung befindet sich im Gemeindehaus an der Bergstrasse 10 und ist über 044 395 32 30 oder einwohnerkontrolle@zollikon.ch erreichbar. 

Gräberarten 

Die Friedhöfe Zollikon Dorf und Zollikerberg bieten unterschiedliche Grabarten an. Die Laufzeit von Familiengräbern beträgt in der Regel 50 Jahre. Die anderen Gräber laufen 25 Jahre. Reihengräber können nach der Ruhefrist von 25 Jahren gegen eine Gebühr für mindestens weitere 10 Jahre verlängert werden.

Grabaufhebungen

Die Ruhefrist von Reihengräbern und Reihenurnengräbern beträgt 25 Jahre ab Erstbelegung und wird durch eine spätere Urnenbeisetzung nicht verlängert.

Nach Ablauf der Ruhefrist besteht für diese Gräber eine kostenpflichtige Verlängerungsmöglichkeit von mindestens 10 Jahren, sofern es die Platzverhältnisse erlauben.

Gräber, welche die gesetzliche Ruhefrist erreicht haben, werden einmal jährlich per 31. Dezember aufgehoben und Anfang des nächsten Jahres abgeräumt. Angehörige mit einer bei uns aktuell hinterlegten Adresse werden angeschrieben. Grabdenkmäler oder Pflanzen, für welche Anspruch erhoben werden, müssen sodann bis zum publizierten Termin entfernt werden. Der genaue Termin wird jeweils im Spätherbst auf unserer Webseite sowie im amtlichen Publikationsorgan Zolliker Zumiker Boten publiziert.

 

Grabbepflanzungen

Die Friedhofsgärtner/innen bepflanzen gemäss Auftrag der Grabbesorger die Gräber drei Mal jährlich neu an. Bei den Reihengräbern besteht die Möglichkeit aus vier verschiedenen Kategorien auszuwählen, wovon eine für Gräber mit Grabplatten vorgesehen ist. 

Für die Bepflanzung und den Unterhalt wird für die ganze Laufzeit von 25 Jahren ein Vorauszahlungsvertrag mit dem Gesamtbetrag abgeschlossen. In begründeten Fällen kann eine jährliche Rechnungsstellung vereinbart werden.

Die Familiengräber werden nach individuellem Wunsch und nach Absprache gestaltet und bepflanzt.

Der Bepflanzungswechsel wird jeweils amtlich publiziert, damit noch gewünschter Grab- oder Blumenschmuck abgeholt werden kann. Die Termine werden jeweils im Februar für die Frühlingsbepflanzung, im Mai für die Sommerbepflanzung und im September für die Herbst-/Winterbepflanzung auf der Webseite sowie im amtlichen Publikationsorgan Zolliker Zumiker Boten veröffentlicht.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Friedhofsgärtnerei, 044 391 89 01 oder friedhöfe@zollikon.ch

Grabmale

Das Grabmal ist ein Gedenk- und Erinnerungsmal an der Grabstätte eines verstorbenen Menschen. Es ist ein Trost, ein Weg der Selbstbegleitung im Trauerprozess. Das Grabmal weckt Gedanken und Gefühle und hält den Kontakt der Lebenden zu den Toten aufrecht.

Auf den Friedhöfen Zollikon Dorf und Zollikerberg muss das provisorische, durch die Gemeinde gestellte Grabzeichen bei Reihen- und Familiengräber spätestens nach zwei Jahren durch ein eigenes Grabzeichen ersetzt werden. Für das vorgesehene Grabzeichen muss ein Gesuch mit den vollständigen Angaben (siehe Bestattungs- und Friedhofverordnung) eingereicht werden. Nach der Bewilligung durch die Friedhofverwaltung kann das Grabzeichen in Absprache mit der Friedhofgärtnerei auf dem Grab gesetzt werden. Bei Sarggräbern darf das Grabmal frühestens zwölf Monate nach der Bestattung gesetzt werden.

Todesfall - Was ist zu tun?

Weitere Informationen rund um einen Todesfall finden Sie bei unserem Bestattungsamt, das bei Todesfällen von Einwohnerinnen und Einwohner das Einsargen, den Transport, die Kremation oder die Erdbestattung organisiert und zusammen mit den Angehörigen die Beisetzungs- und Abdankungszeit vereinbart. Auch unser Leitfaden für Angehörige hilft, sich in den organisatorischen Bereichen zurechtzufinden. 

Lageplan

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
840.1 Bestattungs- und Friedhofverordnung 1. Januar 2022
840.11 Vollzugsverordnung zur Bestattungs- und Friedhofsverordnung 1. Januar 2022