Beglaubigungen

Beglaubigungen werden durch den Gemeindeammann vorgenommen und sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von:

  • Unterschriften/Handzeichen
    Pass, Identitätskarte, Niederlassungs-/Aufenthaltsbewilligung sowie das zu unterzeichnende Schriftstück sind mitzubringen.
  • Kopien
    Originale sind vorzulegen. Kopien davon werden vor Ort erstellt.
  • Protokollauszügen
    Originale sind vorzulegen
  • Sicherung eines Datums

Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde-/Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden.

Diejenige Person, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich beim Gemeindeammannamt Küsnacht-Zollikon-Zumikon vorzusprechen. Beglaubigungen können während der offiziellen Schalteröffnungszeiten ohne Voranmeldung vorgenommen werden. Nehmen Sie je nach Art der Beglaubigung die aufgeführten Ausweise, Dokumente und Unterlagen mit. Die Beglaubigung dauert ca. 15 Minuten. Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

 

Gebühren

  • Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens (Einzelperson):
    CHF 20.00
  • Beglaubigung einer Abschrift, einer Fotokopie oder eines Auszugs: CHF 20.00
  • Für weitere Seiten desselben Schriftstückes: CHF 5.00