Elektronischer Rechtsverkehr
Mit EasyGovExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie allgemeine Eingaben wie Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren erstellen und per Post oder elektronisch als qualifiziert elektronisch signiertes PDF an Betreibungsämter übermitteln (Eingaben in elektronischer Form gemäss Art. 33a SchKG).