Sozialversicherungen

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle unserer Abteilung Gesellschaft ist Anlaufstelle für die Bevölkerung in allen Belangen der AHV/IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA). Sie erteilt allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht und die Leistungen und gibt Formulare und Merkblätter ab.

Bitte beachten Sie, dass die AHV-Zweigstelle nur Informationen weiterleitet, selber aber keine Dossiers führt. Daher können keine Auskünfte zu Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge erteilt werden. Diese erhalten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, wo Sie auch Formulare und Merkblätter online abrufen können.

Zusatzleistungen/Ergänzungsleistungen

In Zollikon umfassen die Zusatzleistungen zur AHV/IV die Ergänzungsleistungen nach Bundesrecht, Beihilfen und Zuschüsse nach kantonalem Recht und Gemeindezuschüsse nach dem kommunalen Recht.

Die Berechnung, die Verfügung und die Auszahlung der Leistungen erfolgen für Einwohnerinnen und Einwohner von Zollikon auf ein entsprechendes Gesuch hin durch die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Arbeitslosenentschädigung

Wer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosentaggelder, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die Prüfung und Entrichtung der Arbeitslosenentschädigung und anderer Leistungen sind die Arbeitslosenkassen zuständig. Sie nehmen Anmeldungen entgegen, klären den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab, berechnen die Höhe und die Bezugsdauer für Taggelder und zahlen gegebenenfalls monatlich die Arbeitslosentaggelder oder andere Leistungen aus. Bei der Stellensuche stehen den Stellensuchenden die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zur Seite.
Hier finden Sie weitere Informationen zum RAV Meilen.