Kinder- und Erwachsenenschutz

Am 1. Januar 2013 wurden in der ganzen Schweiz die Vormundschaftsbehörden durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB abgelöst. Im Kanton Zürich gibt es damit 13 interdisziplinär zusammengesetzte KESB. Mit Ausnahme der Stadt Zürich sind diese Behörden interkommunal organisiert. Die KESB Bezirk Meilen ist zuständig für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Erlenbach, Herrliberg, Hombrechtikon, Küsnacht, Männedorf, Meilen, Oetwil a.S., Stäfa, Uetikon a.S., Zollikon, Zumikon. Weitere Informationen zur KESB Bezirk Meilen finden Sie hier: Website KESB Bezirk Meilen

Nationale Informationsplattform zur KESB

Unter dem Namen KESB.KURZ.ERKLÄRT. hat die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) eine neue nationale Informationsplattform zur KESB lanciert. Die Plattform liefert informative Text- und Filmbeiträge in einfach verständlicher Sprache zu Fragen rund um die KESB. Unter den Rubriken «Kinder», «Erwachsene» und «Ablauf» werden zentrale Fragen zum Kindesschutz, zum Erwachsenenschutz und zur Arbeitsweise der KESB beantwortet. Überdies führt sie Betroffene, die rasch Unterstützung brauchen, zu passenden Angeboten oder zu den zuständigen Behörden. 

Beistandschaft

Schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene, die ihre Rechte und Pflichten nicht selbstständig wahrnehmen können, haben Anrecht auf eine Beiständin oder einen Beistand. Beistände unterstützen ihre Klienten dabei, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Beistandschaften werden auf Antrag Dritter oder der Betroffenen selbst durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meilen geprüft und angeordnet. Der Umfang der Beistandschaft orientiert sich an den Möglichkeiten und Bedürfnissen des Betroffenen. Die folgenden Formen von Beistandschaften sind möglich: Begleitbeistandschaft, Vertretungsbeistandschaft, Mitwirkungsbeistandschaft, umfassende Beistandschaft. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist dazu verpflichtet, Beiständinnen und Beistände einzusetzen, die persönlich und fachlich geeignet sind. Sie kann Berufs- oder private Beiständinnen und Beistände einsetzen.

Kinder- und Jugendhilfezentrum kjz Meilen

Das Kinder- und Jugendhilfezentrum kjz in Meilen erfüllt die vom Jugendhilfegesetz vorgegebenen Aufgaben: Mütter- und Väterberatung, Erziehungsberatung, Mandatsträger für vormundschaftliche Massnahmen für Kinder und Jugendliche. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des kjz Meilen.

Mehr zu den Angeboten der Abteilung Vaterschaft-, Unterhalt und elterliche Sorge des kjz erfahren Sie beim Regionaler Rechtsdienst, Amt für Jugend und Berufsberatung, Guyer-Zeller-Strasse 6, 8620 Wetzikon, Tel. 043 259 80 30.

Für Fremdplatzierungen und Aufsicht über die Pflegefamilien ist die Abteilung Regionalstelle Pflegefamilie, Amt für Jugend und Berufsberatung, Guyer-Zeller-Strasse 6, 8620 Wetzikon, Tel. 043 259 80 00, zuständig.

Hier geht es zur Website des Amts für Jugend und Berufsberatung.