Veranstaltung mit über 100 Personen, Gesuch um Erteilung einer Bewilligung
Gemäss § 2 des Gastgewerbegesetzes benötigt eine Bewilligung,
- wer an allgemein zugänglichen Örtlichkeiten mit Erwerbsabsichten, die nicht gewinnstrebend sein müssen, Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle verabreicht
- wer den Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf betreibt.
Bei Veranstaltungen mit über 100 Besuchern ist zwingend ein Verkehrskonzept einzureichen.