Entwicklungshilfe

Inlandhilfe wird Gemeinden (öffentlich-rechtliche Körperschaften, Korporationen, Genossenschaften) und Hilfswerken in der Schweiz gewährt. Es werden dabei infrastrukturelle Projekte, Gesamtentwicklungsprojekte und Projekte zum Schutz der Bevölkerung von Naturgewalten unterstützt. Als Bedingung legt der Gemeinderat wert auf die Nachhaltigkeit der ausführungsreifen Projekte, die einer Mehrheit der Bevölkerung zugute kommen und wo allenfalls bereits eine Zustimmung des gemeindeeigenen Souveräns vorliegt.

Auslandhilfe wird über Schweizer Hilfswerke geleistet, die beim Departement für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) akkreditiert sind oder das Zewo Gütesiegel ausweisen. Es werden dabei nachhaltige Entwicklungshilfeprojekte gemäss den Vorgaben der DEZA unterstützt. Zusätzlich werden Projekte unterstützt, die einen besonderen Bezug zur Gemeinde Zollikon oder zur Region haben. Der Gemeinderat legt Wert auf die Nachhaltigkeit der ausführungsreifen Projekte, die einer Mehrheit der Bevölkerung zugute kommen.

Unter "Dokumente" finden Sie detaillierte Angaben zu den gewährten In- und Auslandhilfebeiträgen pro Jahr. Hier finden Sie die Richtlinien zur Entwicklungshilfe.