Abstimmungssonntag und 1. Wahlgang - Erneuerungswahlen Gemeindebehörden
Informationen
- Datum
- 8. März 2026
- Lokalität
Abgestimmt werden kann brieflich oder während der Schalteröffnungszeiten, eine Woche vor Wahl- und Abstimmungssonntag in der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon. Sowie am Wahl- und Abstimmungssonntag selber von 09.30 bis 11.00 Uhr im Gemeindehaus, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon oder im Quartiertreff, Binzstrasse 10, 8125 Zollikerberg.
Die detaillierte Angaben zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den Urnenstandorten und deren Öffnungszeiten finden sich ebenfalls auf dem Stimmrechtsausweis.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Vorlagen.
Kommunale Wahlen
Erneuerungswahlen Gemeindebehörden Amtsdauer 2026–2030
Beschreibung
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2026 bis 2030 auf den Sonntag, 8. März 2026, festgesetzt.
Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung (GO) sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
- 6 Mitglieder des Gemeinderats inkl. Präsident/in
- 7 Mitglieder der Schulpflege inkl. Präsident/in (Einsitz Präsidium im Gemeinderat)
- 7 Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission inkl. Präsident/in
- 5 Mitglieder der Baubehörde
- 4 Mitglieder der Sozialbehörde
Gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. a der Kirchgemeindeordnung der Reformierten Kirche Zollikon-Zumikon ist folgende Behörde auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
- 7 Mitglieder der Reformierten Kirchenpflege Zollikon-Zumikon inkl. Präsident/in
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026, statt.
Bis zum Ablauf der heutigen Frist – 28. November 2025, 12 Uhr – sind keine neuen Wahlvorschläge eingereicht sowie keine bisherigen geändert oder zurückgezogen worden. Daher gelten die am 19. November 2025 publizierten vorläufigen Wahlvorschläge als definitiv.
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Exekutive