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Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 21. April 2021

28. April 2021

Gebührentarif: Teilrevision

Der Gemeinderat hat den am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Gebührentarif auf den 1. Juli 2021 revidiert. Anpassungen erfolgen im Bereich Einbürgerungen. Seit Januar 2021 ist nicht mehr die Gemeinde für die Administration und das Inkasso des erforderlichen Deutsch- und Grundkenntnistests zuständig. Die Kosten werden direkt vom Bildungszentrum Zürichsee (BZZ) verrechnet, weshalb die entsprechenden Gemeindegebühren entfallen. Die amtliche Publikation erfolgt am 30. April 2021 im ZoZuBo und auf der Website.

Verwaltungsreglement für die "Rosa Schelling-Stiftung (Stiftungsfonds)": Totalrevision

Seit 1. Juni 1977 führt die Gemeinde Zollikon im Rahmen des politischen Gemeindegutes die "Rosa Schelling-Stiftung (Stiftungsfonds)". Das Sondervermögen der Stiftung beträgt per 31. Dezember 2020 Fr. 56'939.30. Die Stiftung bezweckt die Förderung junger Künstlerinnen und Künstler, die in Zollikon Wohnsitz haben oder sonst mit Zollikon verbunden sind.

Mit dem bisherigen Verwaltungsreglement datiert aus dem Jahr 1977 konnte in den letzten Jahren aufgrund der restriktiven Definition der Begünstigten höchst selten ein Beitrag ausgerichtet werden. Um den Stiftungsfonds im Kulturbereich zu reaktivieren, hat die Kulturkommission im Auftrag des Gemeinderats das Reglement überarbeitet. Neu sollen junge, unter 30-jährige Künstlerinnen und Künstler, die noch in der Ausbildung oder am Anfang ihres künstlerischen Schaffens stehen, unterstützt werden. Wie bisher müssen die jungen Kunstschaffenden Wohnsitz in Zollikon haben oder mit Zollikon verbunden sein. Sämtliche Sparten des künstlerischen Schaffens sind zugelassen. Die Stiftung richtet einmalige oder zeitlich beschränkt wiederkehrende Unterstützungsbeiträge aus, pro Kalenderjahr maximal 5'000 Franken. Der Gemeinderat hat das neue Reglement erlassen, welches ab 1. Juni 2021 gilt. Die amtliche Publikation erfolgt am 30. April 2021 im ZoZuBo und auf der Website.

Projektfestsetzung Blumenrain (Abschnitt Rotfluhstrasse bis Rosenweg)

Das Strassenprojekt Blumenrain mit einer neuen Bushaltestelle für die Linie 77/99 wurde am 21. August 2020 öffentlich aufgelegt. Dagegen haben mehrere Anwohner eine Einsprache eingereicht. Der Gemeinderat hat die vorgebrachten Anträge und deren Begründung geprüft. Er konnte die Einsprache bezüglich der ungenügenden Behindertentauglichkeit teilweise gutheissen, indem die Haltestellenkante auf 22 cm erhöht wird. Die übrigen Begehren wurden abgewiesen. Namentlich konnte er auf die Haltestelle oder gar auf die Buslinie nicht verzichten, weil dies nicht in der Zuständigkeit des Gemeinderats liegt. Mit der erwähnten Anpassung hat der Gemeinderat das Projekt festgesetzt. Dagegen können die Einsprecher ein Rechtsmittel beim Baurekursgericht einreichen. Die amtliche Publikation erfolgt am 7. Mai 2021 im ZoZuBo und auf der Website.

Stellungnahme zum Fahrplan 2022/2023 des ZVV

Mit dem öffentlich aufgelegten Fahrplan 2022/2023 ist der Gemeinderat grösstenteils einverstanden. Die Anpassungen verbessern mehrheitlich die Erschliessung des Zolliker Gemeindegebietes. Die Verschlechterungen sind marginal und werden akzeptiert. Beanstandet wird der verschobene Start der Linie 77/99, die das Klinikgebiet Lengg und das Quartier Blumenrain / Im Walder über die Bergstrasse und den Dufourplatz mit dem Bahnhof Zollikon verbindet. Der Gemeinderat beantragt, die Linie wie ursprünglich geplant im Dezember 2021 zu eröffnen. Dagegen unterstützt er die von privater Seite eingegangenen Fahrplanbegehren nicht. So beantragen Einwohnerinnen und Einwohner, dass für die Buslinie 77/99 eine andere Linienführung als diejenige via Blumenrain zu wählen sei. Diese Linienführung wurde jedoch in einem umfassenden Planungsverfahren unter Einbezug von Kanton und Stadt festgelegt und kann nicht im Rahmen des Fahrplanverfahrens geändert werden.

Das Projekt "Fit2020" zur Ergebnisverbesserung mit gutem Resultat abgeschlossen

Der Gemeinderat hat Anfang 2019 ein Projekt mit Massnahmen zur Kostensenkung bzw. Steigerung der Erträge lanciert. Insgesamt führte "FIT2020" zu wiederkehrenden, quantifizierbaren Ergebnisverbesserungen von rund 650'000 Franken was in etwa einem halben Steuerprozent entspricht. Wesentliche Einsparungen von rund 250'000 Franken konnten durch Stellenoptimierungen, Auslagerungen bzw. teilweise durch Insourcing von Aufgaben sowie einer Neuregelung der Arbeitszeitmodelle erzielt werden. Minderkosten von 180'000 Franken ergaben sich durch eine Optimierung des Versicherungsportfolios. Nach der geplanten Umsetzung weiterer Massnahmen ist mit zusätzlichen Ergebnisverbesserungen in gleicher Höhe, von total rund 1,3 Mio. Franken zu rechnen. Unter Berücksichtigung der nicht quantifizierbaren Massnahmen dürfte die Ergebnisverbesserung weitaus höher ausfallen. Insgesamt kann damit eine positive Bilanz gezogen werden. Das Instrument hat sich aber in der Praxis als zu schwerfällig erwiesen. Deshalb beendete der Gemeinderat das Projekt "Fit2020" mit der Genehmigung des Abschlussberichts. Aus dem Projekt wurden wertvolle Erkenntnisse und Informationen gewonnen, welche für das zukünftige Controlling von grossem Nutzen sein werden.

Unterstützung im Rahmen der COVID-19 Hilfe für das Restaurant Rössli

Der Betrieb des Restaurants Rössli in Zollikon wird im Rahmen des kommunalen COVID-19-Nothilfepakets finanziell unterstützt. Die neuen Pächter haben den Betrieb erst im vergangenen November übernommen und haben deshalb weder Anspruch auf Hilfe des Bundes noch auf Beiträge aus dem kantonalen Covid-19-Härtefallprogramm. In dieser speziellen Situation springt die Gemeinde mit einem à-fonds-perdu-Beitrag sowie einem rückzahlbaren Darlehen zur Liquiditätssicherung ein. Mit der Unterstützungsleistung kann die Weiterführung eines Betriebs mit Arbeitsplätzen in einer pandemiebedingt stark gefährdeten Branche gesichert werden, wofür ein kommunales Interesse besteht.

Gesamtsanierung Gstadstrasse 15/17/19, weitere Arbeitsvergaben

Der Gemeinderat hat die Arbeiten für eine vierte Tranche des Baukredits von Fr. 2,46 Mio. wie folgt vergeben:

BKP, Arbeitsgattung

Vergabe

in Fr.

inkl. MWSt

BKP 221 Fensterarbeiten

Holzbau Bucher AG, Kerns

31'900.00

BKP 271 Gipserarbeiten

Barone Art GmbH, Kloten

115'100.00

BKP 281.0 Unterlagsböden

Balz Vorgt AG, Wangen

5'700.00

BKP 281.6 Plattenarbeiten

CS Plattenbeläge, Walisellen

39'400.00

Total Vergabe Phase 4

 

192'100.00

 

Gemeinderat hält an Gebührenmarken für den Hauskehricht fest

Die Abteilung Sicherheit und Umwelt hat die Umstellung der Abfallentsorgung vom bisherigen System der Gebührenmarken auf einen Zolliker Gebührensack geprüft und dem Gemeinderat dazu Entscheidungsgrundlagen unterbreitet. Der Gemeinderat hat sich nun gegen die Einführung eines Gebührensacks ausgesprochen, wie ihn bereits zahlreiche Gemeinden kennen. Er hält das Bedürfnis für eine solche Umstellung aus Kundensicht für nicht ausgewiesen. Bei der Verwendung von Abfallmarken hat die Konsumentin oder der Konsument freie Wahl beim Kauf des bevorzugten Kehrichtsacks. Nach Beurteilung des Gemeinderats kann durch die Einführung von Gebührensäcken weder ein ökonomischer noch ein ökologischer Mehrwert erzielt werden. Deshalb wird in Zollikon auch in Zukunft das bewährte System der Abfall-Gebührenmarken weitergeführt.

 

Bodmersaal