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Bushaltestelle Blumenrain / Niederhofenrain, Festsetzung

7. Mai 2021

Der Gemeinderat hat am 21. April 2021 das Projekt Bushaltestelle Blumenrain/Niederhofenrain festgesetzt.

Vom 21. August bis 21. September 2021 wurde das Projekt, gemäss Art. 16 Strassengesetz, publiziert (Durchführung des Einspracheverfahrens).

Das Projekt hat weder Enteignungen noch Anpassungsarbeiten zulasten von Grundeigentümern zum Gegenstand. Der Gemeinderatsbeschluss kann während der Rechtsmittelfrist bei der Bauabteilung Zollikon eingesehen werden. Die Akten werden auf Wunsch als PDF-Dateien digital zugestellt.

Gegen diese Verfügung auf Festsetzung des Strassenprojekts kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wer es unterlassen hat, Einsprache zu erheben, kann die Festsetzung nicht anfechten (Art. 17 Abs. 4 Strassengesetz).

Bauabteilung