Vogelgrippe: Aufhebung der Massnahmen

2. April 2026

Im Dezember 2025 haben wir Sie über die einheitlichen Schutzmassnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Vogelgrippe informiert: Zollikon - Vogelgrippe: Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung. Die Verordnung war gültig bis zum 31. März 2026. 

Seit Mitte Februar wurden in der Schweiz keine Wildvögel mehr positiv auf Vogelgrippe getestet. Somit wird die Verordnung nicht verlängert und alle Kontroll- und Beobachtungsgebiete wurden per 1. April 2026 aufgehoben. Dies gilt auch für die geltenden Massnahmen für Geflügelhaltende in unserer Gemeinde. 

Auch wenn aktuell keine Massnahmen mehr gelten, ruft das Veterinäramt des Kantons Zürich zur Aufrechterhaltung der bestehenden Biosicherheitsmassnahmen auf und empfiehlt, den Kontakt des Geflügels zu Wildvögel zu vermeiden.

Stets die aktuellsten Informationen zum Thema Vogelgrippe, zu festgestellten Fällen im Kanton Zürich sowie die jeweils geltenden Vorschriften und Massnahmen finden Sie auf der Spezialseite des Kantons Zürich: Vogelgrippe | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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