Vogelgrippe: Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung
Seit Anfang November 2025 wurden in der Schweiz mehrere Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, gelten für alle Geflügelhalterinnen und -halter - sie wurden direkt vom Veterinäramt über ihre Pflichten informiert - in der Schweiz ab sofort einheitliche Schutzmassnahmen. Die angepasste Verordnung gilt bis zum 31. März 2026.
Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und solche Funde unverzüglich der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinäramt zu melden.
Weitere Information finden Sie auf der Website des Kantons Zürich: Vogelgrippe | Kanton Zürich.