Seestrasse 3 und 5, Zollikon, Projektänderung Teilsanierung Werkstatt-Gebäude, Kat.-Nrn. 10511, 6410, Wohn- und Gewerbezone 2.90
In der Zeit vom 28. November bis 18. Dezember 2025 liegen in der Bauabteilung Zollikon die Unterlagen des folgenden Baugesuches zur Einsicht auf:
Gesuchstellende: Kalono Immobilien AG, Bahnhofstrasse 15, 5745 Safenwil / Projektverfasser: Oberholzer + Brüschweiler AG, Kohlrainstrasse 7, 8700 Küsnacht
Bauvorhaben: 1. Projektänderung zu der mit BE 29/25 bewilligten Teilsanierung eines bestehenden Werkstatt-Gebäudes mit Neubau Waschanlage; Betriebskonzept mit öffentlicher Nutzung, Seestrasse 3 und 5, 8702 Zollikon, Kat.-Nrn. 10511, 6410, Wohn- und Gewerbezone 2.90
Rechtliche Hinweise:
Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PGB) wahrnehmen will, hat innert 20 tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich und im Doppel die Zustellung des baurechtlichen Entscheides zu verlangen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. DIe Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§314-316 PBG).
Die Zustellung des baurechtlichen Entscheides ist gebührenpflichtig. Es erfolgt nur ein Zustellungsversuch. Bei Abwesenheit ist die Zustellung sicherzustellen.
Baubehörde Zollikon