Vorübergehende Verkehrsanordnung: Goldhaldenstrasse 55, Zollikon

20. März 2026

Infolge Bauarbeiten wird auf der Höhe der Liegenschaft Goldhaldenstrasse 55, Zollikon, vom 23. März bis 17. Juli 2026 folgende Sperrung verfügt:

  • 1 Parkfeld (5 Parkplätze), Weisse Zone, Halteverbot

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Abteilung Sicherheit und Umwelt