Gültigkeitserklärung der Einzelinitiative «Kinder- und Jugendförderung im Sportbereich»

23. Januar 2026

Mit Beschluss vom 14. Januar 2026 hat der Gemeinderat die Einzelinitiative von Sibylle Lehner betreffend «Kinder- und Jugendförderung im Sportbereich» geprüft und im Sinne von § 150 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) für gültig erklärt. Der Initiativtext lautet wie folgt: Für die Kinder- und Jugendförderung im Sportbereich sollen klare und einheitliche Grundlagen geschaffen und gleichzeitig die finanzielle Unterstützung der Sportvereine erhöht werden. Die Einzelinitiative wird der nächsten Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 zum Entscheid vorgelegt. Der Beschluss und die Einzelinitiative können unter den Dokumenten weiter unten auf dieser Seite eingesehen werden und liegen im Gemeindehaus bei der Gemeinderatskanzlei während der Rekursfrist zur Einsichtnahme auf.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 161 GPR i.V.m. § 19 Abs. 1 lit. c, § 19b Abs. 2 lit. c Ziff. 1 und § 21a VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

23. Januar 2026 / Gemeinderat

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Einzelinitative Sibylle Lehner (PDF, 60 kB) Download 0 Einzelinitative Sibylle Lehner
GR 2026-2_Feststellung Gültigkeit (PDF, 118 kB) Download 1 GR 2026-2_Feststellung Gültigkeit