Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Zollikon und Grenzgewässer zu Zumikon

26. September 2025

Betrifft: 8702 Zollikon und 8125 Zollikerberg sowie 8126 Gemeinde Zumikon

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Zollikon und Zumikon wurde vom 21. Mai 2025 bis zum 21. Juli 2025 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist konnte jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben.

Die Baudirektion hat die Einwendungen geprüft. Der Entscheid über den Umgang mit den Einwendungen ist in der Stellungnahme zu den Einwendungen (Einwendungsbericht) dokumentiert.

Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung Nr. BD01820042 vom 10. September 2025 den Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet der Gemeinden Zollikon und den Grenzgewässern zu Zumikon festgelegt.

Angaben zur Auflage: Gestützt auf § 15 i HWSchV machen die Gemeinden Zollikon und Zumikon die Festlegung öffentlich bekannt. Die Verfügung vom 10. September 2025 wird zusammen mit der Stellungnahme zu den Einwendungen vom 26. September 2025 bis zum 27. Oktober 2025 während 30 Tagen bei den Gemeinden Zollikon (Bauabteilung Bergstrasse 20, 8702 Zollikon) und Zumikon (Dorfplatz 1, 8126 Zumikon) öffentlich aufgelegt. Die physischen Unterlagen können zu den regulären Schalteröffnungszeiten der entsprechenden Gemeinden eingesehen werden und die Gewässerräume sind im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) publiziert.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen die erwähnte Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27. Oktober 2025

Kontaktstellen: Gemeinde Zollikon, Bauabteilung, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon
                           Gemeinde Zumikon, Dorfplatz 1, 8126 Zumikon

Gemeindeverwaltungen Zollikon und Zumikon

Gewässerraum-Festlegung
Name
Stellungnahme zu Einwendungen (PDF, 103.62 kB) Download 0 Stellungnahme zu Einwendungen
Verfügung Festlegung Kanton (PDF, 1.75 MB) Download 1 Verfügung Festlegung Kanton