Bewilligung von gebundenen Ausgaben: Sanierung und Erneuerung Bühlstrasse
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10. September 2025 folgenden Kredit als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Gemeindegesetz bewilligt:
465'000 Franken für die Sanierung und Erneuerung der Bühlstrasse, Abschnitt Binzstrasse bis In der Deisten – der Kredit beinhaltet die Strassensanierung und Wiederinstandstellung der Strasse, die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und die Kanalerneuerung. Die Ausgaben sind nicht budgetiert.
Gegen den Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der Beschluss ist während der Rekursfrist auf der Website aufgeschaltet und liegt im Gemeindehaus (Gemeinderatskanzlei) zur Einsicht auf.
19. September 2025 / Gemeinderat
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GR 2025-175_Baumeisterarbeiten Vergabe und Kredit (PDF, 79.16 kB) | Download | 0 | GR 2025-175_Baumeisterarbeiten Vergabe und Kredit |