Vorübergehende Verkehrsanordnung: Parkplatz Schützenstrasse
Im Zusammenhang mit dem Neubau der Fernwärmeleitungen am Erlenweg und weiteren Strassen wird auf dem Parkplatz Schützenstrasse (unterer Teil, gegenüber Schützenstrasse 47) vom 30. Juni 2025 bis ca. Ende Dezember 2027 folgende Anordnung verfügt:
- Unterer Parkplatz Schützenstrasse: Absperrung als Installationsplatz für Bauarbeiten
- Die Anordnung wird mit dem Aufstellen bzw. dem Anbringen der Signale rechtsverbindlich
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Abteilung Sicherheit und Umwelt