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Urnengang vom Sonntag, 27. November 2022

21. Oktober 2022

Folgende Abstimmungen finden statt:

Kantonale Vorlage

Vorlage A
Kantonale Volksinitiative «Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämienabzug der Realität anpassen (Gerechtigkeitsinitiative)»

Vorlage B
Gegenvorschlag des Kantonsrates, Steuergesetz, Gegenvorschlag zur «Gerechtigkeitsinitiative»

Vorlage C
Stichfrage: Welche der beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Kantonale Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Kantonsrates angenommen werden?

Anordnung von Urnenabstimmungen in der Gemeinde Zollikon

Der Gemeinderat Zollikon ordnet am Sonntag, 27. November 2022, eine Urnenabstimmung zu zwei Vorlagen an.

Die Abstimmungsvorlagen lauten wie folgt:

Vorlage 1
Aufhebung des Urnenentscheids vom 10. Juni 2018 über die Zustimmung zur Einzelinitiative Jürg Widmer zum Areal Beugi

Vorlage 2 A
Bewilligung eines Kredits von 36,6 Mio. Franken für die Gesamtsanierung des Hallen- und Freibads Fohrbach (Sanierungsvariante 1:1 ohne Erweiterungen und betriebliche Optimierungen)

Vorlage 2 B
Bewilligung eines Kredits von 44,7 Mio. Franken für die Gesamtsanierung des Hallen- und Freibads Fohrbach (Variante Optima mit neuem Gastronomiegebäude sowie betrieblichen Optimierungen)

Vorlage 2 C
Stichfrage: Welche von beiden Vorlagen soll in Kraft treten, falls sowohl die Vorlage A (Sanierungsvariante 1:1) als auch die Vorlage B (Variante Optima) angenommen werden?

Weitere Informationen zu den Vorlagen sind beim Abstimmungssonntag vom 27. November 2022 aufgeschaltet.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Die angefochtene Anordnung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Detaillierte Angaben zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den Urnenstandorten und deren Öffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Stimmberechtigte, welche die Abstimmungsunterlagen bis Freitag, 4. November 2022, nicht erhalten haben, können diese bei der Einwohnerkontrolle während den Öffnungszeiten beziehen.

Abstimmung (Copyright Bundeskanzlei)
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