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Erneuerungswahlen evang.-ref. Kirchenpflege Zollikon-Zumikon
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 22. April 2022 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Zollikon-Zumikon innert Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Evang.-ref. Kirchenpflege – Mitglieder und deren Präsidentin/Präsident (zu wählen 7; vorgeschlagen 7)
Name, Vorname (alphabetisch) | Jahrgang | Beruf | Adresse | bisher/neu |
Binder, Sybille | 1963 | Dipl. Ernährungsberaterin BSc | Rosenweg 8, 8702 Zollikon | bisher |
Bolanz Helfenstein, Elisabeth | 1962 | Hausfrau | Goldhaldenstrasse 5, 8702 Zollikon | bisher |
Nater, Peter | 1958 | Financial Controller | Chirchbühl 5, 8126 Zumikon | bisher |
Knüsli, Hans Heinrich | 1973 | Jurist | Obere Bühlstrasse 21, 8700 Küsnacht | bisher |
Rüegg, Hanna | 1959 | Fachlehrerin | Guglenstrasse 2, 8125 Zollikerberg | bisher |
Waldvogel, Bettina | 1968 | Dipl. Informatik Ing. ETH | Islerenweg 2, 8126 Zumikon | neu |
Wunderlich, Marc | 1981 | Architekt ETH | Breitenacher 21, 8126 Zumikon | neu |
Präsidium | ||||
Rüegg, Hanna | 1959 | Fachlehrerin | Guglenstrasse 2, 8125 Zollikerberg | bisher |
Gesetzliche Grundlagen
In Anwendung von Artikel 6 der Kirchgemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am Freitag, 24. Juni 2022, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Zollikon (wahlleitende Behörde) eingereicht werden können.
Wahlvorschläge
Wählbar in die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Zollikon-Zumikon ist jede stimmberechtigte Person, auch Mitglieder der Landeskirche, die in der Kirchgemeinde Zollikon-Zumikon über keinen politischen Wohnsitz verfügen. Zudem müssen die Mitglieder gemäss Artikel 20 Abs. 2 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich das 18. Altersjahr vollendet haben. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge sind am Schalter der Gemeinderatskanzlei Zollikon oder unter folgendem Link erhältlich.
Wahl mit gedruckten Wahlvorschlägen
Sind weniger oder gleich viele Personen zur Wahl vorgeschlagen, wie Stellen zu besetzen sind, wird ein amtlicher Wahlzettel mit vorgedruckten Wahlvorschlägen verwendet (Art. 6 Abs. 2 Kirchgemeinde-ordnung Zollikon-Zumikon). Sind mehr Personen vorgeschlagen, als Stellen zu besetzen sind, wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, für welche innert Frist ein Wahlvorschlag eingereicht wurde.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der evang.-ref. Bezirkskirchenpflege Meilen, André Maurer, Präsident, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Wahlvorschlag evang.-ref. Kirchenpflege | Download | 0 | Wahlvorschlag evang.-ref. Kirchenpflege |