Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 6. Mai 2026
Gebührenreglement: Teilrevision
Am 1. Januar 2018 trat der Gebührentarif, dessen Namen 2024 in Gebührenreglement geändert wurde, der Gemeinde Zollikon in Kraft. Seit Juni 2019 wird das Gebührenreglement halbjährlich, per Anfang Januar und Juli, überprüft und falls nötig angepasst. Der Gemeinderat genehmigt die anstehenden Anpassungen (Teilrevision) des Gebührenreglements, die Änderungen treten per 1. Juli 2026 in Kraft. Die amtliche Publikation erfolgt am 15. Mai 2026 im Zolliker Zumiker Boten.
Grundlagen für preisgünstigen Wohnungsbau
Der Gemeinderat hat wichtige Grundlagen geschaffen, um den gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbau in Zollikon langfristig zu sichern. Er hat die bestehenden Baurechtsverträge mit den Zolliker Wohnbaugenossenschaften überprüft und die Baurechtszinsen neu festgelegt. Zudem überführte der Gemeinderat per Anfang 2025 sechs Baurechtsgrundstücke im Gesamtwert von 6,0 Millionen Franken vom Finanz‑ ins Verwaltungsvermögen. Damit werden diese Grundstücke klar dem öffentlichen Zweck des gemeinnützigen Wohnungsbaus zugeordnet.
Die Baurechte wurden in den 1960er-/70er-Jahren vergeben und laufen noch weitere 20 bis 30 Jahre. Neue Abklärungen beim Gemeindeamt des Kantons Zürich haben ergeben, dass Grundstücke mit einem solchen öffentlichen Zweck dem Verwaltungsvermögen zuzuweisen sind. Da sie langfristig gebunden und nicht frei veräusserbar sind, werden sie künftig entsprechend geführt. Mit der Überführung ins Verwaltungsvermögen werden die Grundstücke der allgemeinen Bodenpreisentwicklung entzogen. Dadurch kann für die Wohnbaugenossenschaften ein tiefer Baurechtszins gewährleistet werden. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, damit auch künftig preisgünstiger Wohnraum für die Bevölkerung angeboten werden kann.
Parallel dazu hat der Gemeinderat unter Einbezug der Wohnbaugenossenschaften ein Vermietungsreglement verabschiedet. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass diese Massnahmen klare, faire und rechtssichere Rahmenbedingungen schaffen und den gemeinnützigen Wohnungsbau in Zollikon nachhaltig stärken.
Kommunale Richtplanung: Genehmigung Planungsleitsätze Raumentwicklungskonzept
Vor dem Hintergrund der anstehenden Gesamtrevision der kommunalen Ortsentwicklung hat der Gemeinderat ein Raumentwicklungskonzept (REK) als strategisches Instrument erarbeitet. Es wurden 24 Planungsleitsätze innerhalb der Themenbereiche 'Bevölkerung und Beschäftigte', 'Siedlungsentwicklung nach innen', 'Freiraum' und 'Mobilität' formuliert und genehmigt. Dabei werden die wichtigsten politischen Stossrichtungen festgelegt und inhaltliche Eckpunkte für die Gesamtrevision der Ortsplanung definiert.
Strassensammlerreinigung: Kreditbewilligung
Alle zwei Jahre müssen die Strassensammler durch Saugfahrzeuge mit einer Aufbereitungsanlage gereinigt werden. Da Zollikon über kein entsprechendes Fahrzeug verfügt, wird jeweils eine externe Firma beauftragt. Für das Jahr 2026 wurden die Arbeiten an die Firma KIBAG Entwässerungstechnologie AG, Fällanden, vergeben. Der Gemeinderat bewilligt dafür einen Kredit von 55'000 Franken.
Unterhaltsdienst: Ersatz Fahrzeug
Im Unterhaltsdienst wird das in die Jahre gekommene Multifunktionsfahrzeug, Typ "Holder C270", durch den Multihog, Typ "CX75", ersetzt. Da das Fahrzeug ganzjährig im Einsatz ist, muss es sowohl für den Sommer- als auch den Winterbetrieb geeignet sein. Der Multihog überzeugte im Test mit hoher Leistungsfähigkeit, stabilen Fahreigenschaften und guter Bremswirkung, grosser Nutzlast und Kompatibilität mit den bestehenden Anbaugeräten ohne Modifikation. Für die Ersatzbeschaffung wird der Auftrag im Wert von 200'000 Franken der Firma Robert Aebi Landtechnik AG, Regensdorf, erteilt.
Wässerigwiese: Ufersanierung
Das Ufer entlang der Wässerigwiese ist in einem schlechten Zustand und stark unterspült. Bevor die Wiese nach den Bauarbeiten für die Seewassernutzung Instand gestellt wird, soll das Ufer saniert werden. Für die Planung der Ufersanierung hat der Gemeinderat einen Kredit über 280'000 Franken bewilligt und das Ingenieurbüro Staubli, Kurat & Partner AG, Zürich, beauftragt.
Kindergarten Breitacher: Instandsetzung Fassade und Umgebung
Der Kindergarten Breitacher zeigt verschiedene Alterungs- und Abnutzungserscheinungen. Insbesondere die Aussenräume, die Gebäudehülle und einzelne Bauteile befinden sich in einem Zustand, der den heutigen Anforderungen an Sicherheit, Nutzungstauglichkeit und Werterhalt nicht mehr vollständig entspricht. Die vorgesehenen Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten zielen darauf ab, die Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes und der Umgebung nachhaltig sicherzustellen, weitere Folgeschäden zu vermeiden sowie den Wert der Liegenschaft langfristig zu erhalten. Der Gemeinderat bewilligt für die Teilinstandsetzung von Fassade und Umgebung einen Kredit in der Höhe von 260'000 Franken.
Sichere Velorouten in Zollikon: Kreditabrechnung Velokonzept
Im Rahmen des Legislaturziels 2022-2026 wurde die Firma Metron AG beauftragt, ein neues Velokonzept für sichere Velorouten in Zollikon zu erstellen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 69'000 Franken. Das Projekt schliesst mit Mehrkosten von 4'000 Franken ab. Die Mehrkosten sind auf zusätzliche, nicht offerierte Leistungen zurückzuführen, insbesondere auf die Sichtung und Rückmeldungen zu den kantonalen und städtischen Projekten Forchstrasse und Dufourplatz und die Bearbeitung der Wendeschlaufe Rehalp. Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung.
Liegenschaftenabteilung: Einführung AbaImmo
Für die Einführung der Fachlösung AbaImmo für die Liegenschaftenabteilung wurde im 2024 ein Kredit von insgesamt 110'000 Franken bewilligt. Die Kreditabrechnung schliesst mit rund 145'000 Franken ab. Die Mehrkosten sind auf den unerwarteten Hinschied des Abteilungsleiters zurückzuführen, der zu Verzögerungen, zusätzlichem Koordinationsaufwand und notwendigen Projektanpassungen führte. Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung.
Rietstrasse 38: Photovoltaikanlage
Nach der Durchführung einer Machbarkeitsstudie wurde für die Liegenschaft Rietstrasse 38 eine Photovoltaikanlage realisiert. Vorgängig wurde das Flachdach instandgesetzt. Dafür hat der Gemeinderat einen Kredit von 460'000 Franken bewilligt. Das Projekt schliesst mit Gesamtkosten von 435'600 Franken ab. Die Minderkosten von 24'400 Franken sind auf nicht beanspruchte Projektreserven zurückzuführen. Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung.
Werkgebäude: Instandsetzung Garderoben
Die veralteten Einrichtungen in den Garderoben sowie den Nassräumen im Werkgebäude an der Rietstrasse 38 entsprachen nicht mehr den arbeitsrechtlichen Anforderungen und mussten instandgestellt werden. Dafür hat der Gemeinderat einen Gesamtkredit von 590'000 Franken bewilligt. Das Projekt wies Mehrkosten von 78'500 Franken aus. Diese sind auf die erforderliche Asbestentfernung des Bodenbelags sowie der notwendigen Erneuerung der überalterten Sanitärleitungen einschliesslich der Küchenanschlüsse und Einrichtungen zurückzuführen. Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung.
Gemeindesaal: Modernisierung Warenaufzug
Der Warenaufzug im Gebäude an der Rofluhstrasse 96 entsprach nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen und musste modernisiert werden. Der Liegenschaftenausschuss sprach dafür einen Kredit von 100'000 Franken. Das Projekt schliesst mit Gesamtkosten von 54'200 Franken. Daraus ergeben sich Minderkosten von 45'800 Franken. Diese sind auf die ausschliessliche Erneuerung des Innenlebens anstelle des Ersatzes der Aufzugsanlage zurückzuführen. Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung.
Schulanlage Buechholz: Lüftung Garderoben Turnhalle
Die Lüftungsanlage der Garderoben aus dem Jahr 1979 war in einem sehr schlechten Zustand. Sie wurde in den Herbstferien 2025 ersetzt. Der Liegenschaftenausschuss genehmigte für den Ersatz einen Kredit von 80'000 Franken. Die Ausgaben beliefen sich auf rund 84'000 Franken. Die Mehrkosten von 4'000 Franken sind auf den nicht geplanten Ersatz der Heizgruppe zurückzuführen. Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung.
Verhandlungsbericht der Sitzung des ICT-Ausschusses vom 17. April 2026
Applikationsmigrationen
Im Zuge des Serverwechsels und der Auslagerung der Systeme an den neuen ICT-Dienstleister ist die Migration mehrerer Fachapplikationen auf die neuen Systemumgebungen erforderlich. Zu diesem Zweck bewilligt der ICT-Ausschuss einen Kredit von 40’000 Franken.