Teilrevision Gebührenreglement (Gebührentarif) per 1. Juli 2026
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 6. Mai 2026 das Gebührenreglement (Gebührentarif) angepasst. Anpassungen erfolgten in diversen Bereichen. Insbesondere wurden Verweise auf Reglemente an die entsprechende Nummerierung der Systematischen Rechtssammlung angepasst (Beispielsweise: Bisher Artikel 55 Marktwesen gemäss separatem Erlass (7.03) / Neu Artikel 55 Marktwesen gemäss separatem Erlass (Marktverordnung 921.1)). Die Änderungen treten per 1. Juli 2026 in Kraft. Unter "Dokumente" weiter unten auf ieser Seite kann der Beschluss eingesehen werden.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Den Entscheid ist während der Rekursfrist auf zollikon.ch aufgeschaltet sowie kann er im Gemeindehaus am Schalter der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.
Gemeinderat
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| GR 2026-88_Teilrevision Gebührenreglement (PDF, 134 kB) | Download | 0 | GR 2026-88_Teilrevision Gebührenreglement |