Zolliker Strasse 1, Zollikon, Umbau Einfamilienhaus, Kat.-Nr. 5902
In der Zeit vom 8. bis 28. Mai 2026 kann das folgende Gesuch auf eAuflageZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. digital eingesehen werden:
Gesuchstellende: Carlo Speckert, Zolliker Strasse 1, 8702 Zollikon; Rebecca Gebert, Zolliker Strasse 1, 8702 Zollikon; Projektverfasser: starch. GmbH, Tellstrasse 4, 8004 Zürich
Bauvorhaben: Umbau Einfamilienhaus, Zolliker Strasse 1, 8702 Zollikon, Kat.-Nr. 5902, Wohnzone mit niedriger Dichte und offener Bauweise
Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PGB) wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung elektronisch über die Plattform eBaugesucheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. die Zustellung des baurechtlichen Entscheids zu verlangen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG).
Der baurechtliche Entscheid wird auf der Plattform eBaugesuche ZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zum Abruf bereitgestellt. Es erfolgt vorgängig eine einmalige, elektronische Benachrichtigung (§ 328d Abs. 1 PBG).
Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.- erhoben. Der baurechtliche Entscheid gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung des Bauentscheids (§ 328d Abs. 2 PBG).
Baubehörde Zollikon