Unterschutzstellung, Neuweg 10, 8125 Zollikerberg

6. März 2026

Der Gemeinderat Zollikon hat am 25. Februar 2026 beschlossen:

1. Das Gebäude (Assek-Nr. 2098) am Neuweg 10, 8125 Zollikerberg auf Kat.-Nr. 8294 wird gemäss verwaltungsrechtlichem Vertrag vom 18. Februar 2026 unter Schutz gestellt.

2. Bis zum Eintritt der Rechtskraft dieses Beschlusses dürfen ohne Zustimmung des Gemeinderats keine tatsächlichen baulichen Massnahmen an dem Gebäude Assek.-Nr. 2098 vorgenommen werden.

Der Gemeinderatsbeschluss kann während der Rekursfrist in der Bauabteilung, Bergstrasse 20, eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

 

Gemeinderat Zollikon


 

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