Stettbachstrasse 12, Zollikon, Erstellung einer Klimaanlage, Kat.-Nr. 10000, Wohnzone 2.20
In der Zeit vom 30. Januar bis 19. Februar 2026 liegen in der Bauabteilung Zollikon die Unterlagen des folgenden Baugesuches zur Einsicht auf:
Gesuchstellende: Maja Bauer-Balmelli, vertreten durch Hauseigentümerverband Zürich, Albisstrasse 28, 8038 Zürich. Projektverfasser: AEF Architekten AG, Suurstoffi 41, 6343 Rotkreuz
Bauvorhaben: Erstellung einer Klimaanlage mit zwei Aussengeräten an der Nordwestfassade des Mehrfamilien- und Geschäftshauses (bereits erstellt), Stettbachstrasse 12, 8702 Zollikon, Kat.-Nr. 10000, Wohnzone 2.20
Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PGB) wahrnehmen will, hat innert 20 tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich und im Doppel die Zustellung des baurechtlichen Entscheides zu verlangen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§314-316 PBG).
Die Zustellung des baurechtlichen Entscheides ist gebührenpflichtig. Es erfolgt nur ein Zustellungsversuch. Bei Abwesenheit ist die Zustellung sicherzustellen.
Baubehörde Zollikon