Höhestrasse 56, Zollikon, Ersatzneubau Mehrfamilienhaus, Kat.-Nr. 3203, Wohnzone 1.75
In der Zeit vom 30. Januar bis 19. Februar 2026 kann das folgende Gesuch auf eAuflageZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. digital eingesehen werden:
Gesuchstellende: Stefan Beuttner, Fuchsrütistrasse 58, 8626 Ottikon. Projektverfasser: Mark Hirt, Architekt ETH SIA, Hofackerstrasse 13, 8032 Zürich
Bauvorhaben: Ersatzneubau Mehrfamilienhaus, 5 Autoabstellplätze in Garagenboxen, Höhestrasse 56, 8702 Zollikon, Kat.-Nr. 3203, Wohnzone 1.75
Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PGB) wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung elektronisch über die Plattform eBaugesucheExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. die Zustellung des baurechtlichen Entscheids zu verlangen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG).
Der baurechtliche Entscheid wird auf der Plattform eBaugesuche ZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zum Abruf bereitgestellt. Es erfolgt vorgängig eine einmalige, elektronische Benachrichtigung (§ 328d Abs. 1 PBG).
Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Kanzleigebühr von Fr. 50.- erhoben. Der baurechtliche Entscheid gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung des Bauentscheids (§ 328d Abs. 2 PBG).
Baubehörde Zollikon