Finanzielle Unterstützung für die Sanierung von Elektroheizungen und Elektro-Wassererwärmer

10. Dezember 2025
Die Sanierungspflicht für Elektroheizungen und Elektro-Wassererwärmer rückt näher. Die aktuelle finanzielle Unterstützung für den Ersatz von Elektroheizungen sowie den Einbau eines Wärmeverteilsystems im Rahmen des Förderprogramms Energie ist jedoch ab 2027 unklar.
  • Bis 2030 müssen im Kanton Zürich Elektroheizungen und Elektro-Wassererwärmer ersetzt werden (vgl. EnerG § 10 b)
  • Stand jetzt wird der Ersatz von Elektroheizungen sowie die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems vom Kanton finanziell unterstützt
  • Diese finanzielle Unterstützung wird im Rahmen des Entlastungspakets 2027 des Bundes in Frage gestellt. Deswegen ist noch unsicher, ob der Ersatz von Elektroheizungen und die Erstinstallation von Wärmeverteilsystemen ab 2027 noch gefördert werden

Weitere Informationen zum Elektroheizungsersatz finden Sie auf der Webseite des Kantons Zürich: Sanierungspflicht Elektroheizungen und zentrale Elektro-Wassererwärmer bis 2030 | Kanton Zürich.

Wir informieren Sie erneut, sobald wir Details zum Entlastungspaket 2027 erhalten. 

Baubteilung 

Elektro-Einzelspeicherofen