Vorübergehende Verkehrsanordnung: Rebwiesstrasse 56-64, Zollikon

21. November 2025

Infolge Bauarbeiten an der Rebwiesstrasse 56-64, Zollikon, wird vom 16. März bis 24. November 2026 folgendes verfügt:

  • Sperrung: Weisse Zone, 4 Parkfelder (8 Plätze), Halteverbot & 170m2 Strassenfläche für Nutzung Umschlagplatz
  • Installation Lichtsignalanlage (wechselseitige Verkehrsführung)
  • Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen bzw. mit dem Anbringen der Signale rechtsverbindlich

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Abteilung Sicherheit und Umwelt