Vorübergehende Verkehrsanordnung: Hanflandstrasse 38, Zollikerberg

21. November 2025

Infolge Bauarbeiten gegenüber Hanflandstrasse 38, Zollikerberg, wird ab dem 12. Januar 2026 bis 2. Juli 2027 folgendes verfügt:

  • Sperrung: Weisse Zone, 1 Parkfeld, Halteverbot & 60m2 Trottoir-/Strassenfläche
  • Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen bzw. mit dem Anbringen der Signale rechtsverbindlich

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Abteilung Sicherheit und Umwelt