Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2026
Verhandlungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2026
Legislaturschwerpunkte 2026–2030
Der Gemeinderat und die Schulpflege haben die Schwerpunkte für die Legislatur 2026–2030 festgelegt. Der Gemeinderat beabsichtigt in der neuen Legislatur seinen Fokus auf die Ortsentwicklung, die Lebensqualität sowie die Schule zu legen und seine Schwerpunkte danach auszurichten. Die detaillierte Medienmitteilung ist hier zu finden: Legislaturschwerpunkte für die Amtszeit 2026–2030.
Interne Erlasse: Aufhebung per 31. Oktober 2026
Im Rahmen einer Bereinigung wurden bestehende interne Erlasse auf ihre Aktualität und Notwendigkeit hin überprüft. Mehrere Erlasse finden heute keine Anwendung mehr oder entsprechen nicht mehr den aktuellen organisatorischen Gegebenheiten. Teilweise sind deren Inhalte bereits an anderer Stelle geregelt oder sie wurden in einer neuen internen Weisung auf Verwaltungsstufe abgebildet. Der Gemeinderat hebt deshalb per 31. Oktober 2026 folgende Erlasse auf: Leitbild über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vom 21. August 2019, Weisung betreffend Verhalten bei Unfall durch Lenker gemeindeeigener Motorfahrzeuge vom 29. August 1973, Dienstvorschriften für Benutzung und Betrieb gemeindeeigener Motorfahrzeuge und Anhänger vom 27. November 1991, Richtlinien für die Insertion in Medien vom 28. August 2013.
Bau- und Zonenordnung: Inkraftsetzung Teilrevision
Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 wurde die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) bewilligt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat die Vorlage mit zwei Vorbehalten genehmigt. Die Teilrevision der BZO wurde vom Gemeinderat entsprechend angepasst und publiziert. Da keine Einwände eingingen, hat das Baurekursgericht die Rechtskraftbescheinigung ausgestellt. Gemäss dem Beschluss der Gemeindeversammlung bestimmt der Gemeinderat den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Teilrevision Bau- und Zonenordnung. Dieser beschliesst das Inkrafttreten per 1. November 2026. Die amtliche Publikation erfolgt im Zolliker Zumiker Bote vom 30. Oktober 2026 sowie auf der Website.
Jugendarbeit: Aufteilung Rahmenkredit und Vergabe
Der Gemeinderat hat den von der Gemeindeversammlung gesprochenen jährlich wiederkehrenden Rahmenkredit von 290'000 Franken in zwei jährlich wiederkehrende Objektkredite aufgeteilt: 230'000 Franken für Dienstleistungen Dritter sowie 60'000 Franken für Pacht und Miete. Der Zuschlag für die Dienstleistungen Dritter wurde nach erfolgter offener Ausschreibung an die MOJUGA Stiftung für Kinder- und Jugendförderung, Bubikon, erteilt.
Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen: Genehmigung Budget 2027
Der Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen (ZV KES) ist die gemeinsame, von den Gemeinden des Bezirks getragene Organisation zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben im Kindes- und Erwachsenenschutz. Der Gemeinderat genehmigt das Budget 2027 des ZV KES mit einem gesamthaften Aufwandüberschuss zulasten der Verbandsgemeinden von 7’638'098 Franken und einem Kostenanteil der Gemeinde Zollikon von 725'217 Franken.
Gstadstrasse 23: Planungsleistungen Ersatz Wärmeerzeugung
Die gemeindeeigene Liegenschaft an der Gstadstrasse 23 wurde 1988 erstellt und in den Jahren 2017 bis 2018 umfassend instandgesetzt. Die bestehende Heizungsanlage aus dem Jahr 2007 hat inzwischen das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht und muss ersetzt werden. Aufgrund der geltenden energiegesetzlichen Vorgaben sowie der denkmalpflegerischen Anforderungen ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Vorgesehen ist der Ersatz der bestehenden Anlage durch eine zeitgemässe Wärmepumpenlösung. Für die Planung und Vorbereitung sind Projektierungsleistungen, die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Begleitung des Vergabeprozesses durch ein spezialisiertes Ingenieur- und Planungsbüro erforderlich. Der Gemeinderat bewilligt hierfür einen Kredit von 32'500 Franken, die Planungsleistungen werden an GT Planung GmbH, Neuhausen am Rheinfall, vergeben.
Werkgebäude an der Rietstrasse 38: Ersatz der Lüftungsanlage
Die Lüftungsanlage im Werkgebäude an der Rietstrasse 38 hat das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht. Um die betrieblichen Anforderungen weiterhin erfüllen zu können, wird die bestehende Anlage durch eine neue Lüftungsanlage mit Wärmepumpe und Wärmerückgewinnung ersetzt. Durch die Nutzung der in der Abluft enthaltenen Wärme zur Erwärmung des Brauchwassers kann die Energieeffizienz deutlich gesteigert und der Energieverbrauch nachhaltig reduziert werden. Die abgeführte Luft dient dabei als kontinuierliche Energiequelle und ermöglicht die Nutzung bislang ungenutzter Wärmeenergie. Für die Instandsetzung der Lüftungsanlage bewilligt der Gemeinderat einen Ausführungskredit von 670'000 Franken. Die amtliche Publikation der gebundenen Ausgabe erfolgt im Zolliker Zumiker Bote vom 30. Oktober 2026 sowie auf der Website.
Organisationsverordnung und Reglement Gemeindeführungsorganisation: Teilrevision
Die Organisationsverordnung der Gemeinde Zollikon (OrgV) regelt in Art. 65 und 66 die Führungsorganisation für ausserordentliche Lagen. Sie legt derzeit nicht ausdrücklich fest, wer den Chef bzw. die Chefin des Gemeindeführungsorgans (GFO) und deren Stellvertretung bestimmt. Deshalb regelt der Gemeinderat die operative Leitung des GFO neu. Künftig bestimmt der Ressortvorsteher bzw. die Ressortvorsteherin Sicherheit und Umwelt den Chef bzw. die Chefin GFO sowie die Stellvertretung. Ausschlaggebend sind insbesondere die fachliche Eignung sowie Führungs-, Stabs- und Krisenbewältigungserfahrung. Bei entsprechender Qualifikation kann die Ressortvorsteherschaft die Funktion selbst übernehmen oder eine geeignete Person damit betrauen. Die Änderung der Regelung bringt eine Teilrevision zweier Reglemente mit sich. Die Grundlage des GFO’s ist in der OrgV unter dem Abschnitt «E. Gemeindeführungsorganisation in ausserordentlichen Lagen» geregelt. Mit der Genehmigung der Teilrevision der OrgV (Artikel 65 Behördendelegation und Artikel 66 GFO) kann auch die Grundlage im GFO-Reglement entsprechend angepasst werden (Artikel 4 Gliederung des Gemeindeführungsorgans). Der Gemeinderat genehmigt beide Teilrevisionen. Die amtliche Publikation erfolgt am 30. Oktober 2026 im Zolliker Zumiker Bote. Ebenso werden die Beschlüsse zu diesem Zeitpunkt auf der Website aufgeschaltet sein.
Seerettungsdienst Zollikon: Ersatzbeschaffung
Der Seerettungsdienst Zollikon setzt seit 1991 das Einsatzboot «Nautilus» ein. Weil das Boot nach über 30 Jahren das Ende seines Lebenszyklus erreicht hat und grössere Reparaturen und Ersatzbeschaffungen absehbar wären, hat der Gemeinderat entschieden, das Boot nicht zu sanieren, sondern zu ersetzen. Die Gemeindeversammlung hat im Dezember 2025 mit dem Budget 2026 die Mittel für die Beschaffung freigegeben. Im offenen Submissionsverfahren gingen vier Angebote ein. Das wirtschaftlich und technisch beste Angebot stammt von der Next Generation Shipyards B.V. aus den Niederlanden. Das Aluminiumboot mit Jetantrieb bietet hohe Sicherheit für Personen im Wasser und eignet sich besonders für Rettungs- und Taucheinsätze. Der Gemeinderat bewilligt einen Gesamtkredit von 700'000 Franken als gebundene Ausgabe und vergibt den Auftrag an die Next Generation Shipyards B.V., Niederlande. Die amtliche Publikation zu den gebundenen Ausgaben erfolgt am 30. Oktober 2026 im Zolliker Zumiker Bote sowie auf der Website.
Im Hasenbart 9: Instandstellung Dach und Aussenhülle sowie Installation einer Photovoltaikanlage
Für die Instandstellung der Gebäudehülle und des Dachs der Liegenschaft Im Hasenbart 9 wurde ein Kredit von gesamthaft 269'000 Franken bewilligt. Die erforderlichen Arbeiten wurden gemäss den submissionsrechtlichen Bestimmungen im Einladungsverfahren an die wirtschaftlich und fachlich geeignetsten Anbieter vergeben. Die Arbeiten konnten wie geplant ausgeführt werden, wodurch bestehende Schäden behoben und die Werterhaltung der Liegenschaft langfristig sichergestellt werden konnten. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 229'500 Franken. Das Projekt schliesst mit Minderkosten von rund 49'500 Franken, welche auf erhaltene Förderbeiträge sowie nicht beanspruchte Planungskosten zurückzuführen sind.
Nach Abschluss der Instandsetzung von Dach und Fassade wurde eine Photovoltaikanlage auf den Dachflächen realisiert. Hierfür bewilligte der Gemeinderat einen Kredit von 97'000 Franken. Das Projekt umfasste die Lieferung und Installation der Anlage sowie die hierfür erforderlichen Anpassungen an den technischen Einrichtungen des Gebäudes. Mit der Inbetriebnahme der Anlage kann ein Teil des Strombedarfs der Liegenschaft durch lokal produzierte erneuerbare Energie gedeckt werden. Die Ausgaben beliefen sich auf rund 52'000 Franken. Das Projekt schliesst mit Minderkosten von rund 45'000 Franken.
Sennhofstrasse 86: Realisierung einer Photovoltaikanlage
Für die gemeindeeigene Liegenschaft Sennhofstrasse 86 wurde eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche erstellt. Da das Objekt ein kommunales Schutzobjekt ist, waren im Vorfeld verschiedene Abklärungen sowie die Einholung der erforderlichen Bewilligungen notwendig. Die Anlage konnte planmässig realisiert und in Betrieb genommen werden. Mit der neuen Photovoltaikanlage wird die Dachfläche zur Produktion von Solarstrom genutzt und ein Teil des Energiebedarfs der Liegenschaft mit erneuerbarer Energie gedeckt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf knapp 110'000 Franken. Das Projekt schliesst mit Minderkosten von rund 20'000 Franken ab. Diese sind auf tiefere Unternehmerkosten und erhaltene Förderbeiträge zurückzuführen.