Bezirksrat weist Rekurse zu Mehrausgaben für Betreuungshaus Rüterwis ab

21. Oktober 2026
Der Bezirksrat weist die beiden Rekurse gegen die vom Gemeinderat bewilligten Mehrausgaben für das provisorische Betreuungshaus Rüterwis vollumfänglich ab. Er kommt zum Schluss, dass es sich bei den beiden Krediten von insgesamt
2,8 Mio. Franken um gebundene Ausgaben handelt und der Gemeinderat deshalb für deren Bewilligung zuständig war.

Die Mehrausgaben waren notwendig geworden, nachdem das mit der Erstellung des provisorischen Betreuungshauses beauftragte Generalunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Der Gemeinderat hatte die Mehrausgaben im August 2026 bewilligt und als gebundene Ausgaben eingestuft. Gegen diesen Beschluss wurden zwei Rekurse beim Bezirksrat Meilen erhoben
(s. Medienmitteilung vom 25. August 2026). Der Bezirksrat kommt in seinem Beschluss vom 8. Oktober 2026 zum Schluss, dass sowohl die rund 1,2 Mio. Franken für mögliche gesetzliche Bürgschaftsverpflichten als auch die 1,6 Mio. Franken für die Fertigstellung des Gebäudes gebundene Ausgaben darstellen und weist die beiden Rekurse damit ab.

Bei den möglichen Bürgschaftsverpflichtungen sieht der Bezirksrat keinen Handlungsspielraum: Die Gemeinde könne weder über deren Entstehung noch über deren Umfang frei entscheiden. Auch bei den Mitteln für die Fertigstellung des Gebäudes sei der Handlungsspielraum nicht erheblich. Ein Baustopp hätte Schäden und weitere Folgekosten verursachen können. Zudem befand sich der Bau bereits in der Abschlussphase; das Projekt werde nicht verändert, sondern die bereits vorgesehenen Arbeiten werden zu Ende geführt. Die aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des Generalunternehmers entstandenen Mehrkosten waren gemäss Bezirksrat nicht vorhersehbar. Der Gemeinderat war deshalb nach Auffassung des Bezirksrats befugt, beide Kredite als gebundene Ausgaben zu bewilligen; eine erneute Abstimmung durch die Stimmberechtigten war nicht erforderlich.

Einer der beiden Rekurrenten hat gegen den Entscheid des Bezirksrats Beschwerde erhoben und zieht das Verfahren ans Verwaltungsgericht damit weiter. Für den Kredit von 1,6 Mio. Franken zur Fertigstellung des Betreuungshauses hat der Bezirksrat einem allfälligen Rechtsmittel die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit kann vorerst weiterhin über die Mittel verfügt werden, um das Gebäude fertigzustellen. Der Zeitpunkt des Bezugs ist derzeit noch offen.

Medienmitteilung