Mehrkosten beim provisorischen Betreuungshaus Rüterwis
Ende Juli informierte der Gemeinderat darüber, dass das provisorische Betreuungshaus im Schulhaus Rüterwis nicht wie geplant nach den Sommerferien bezogen werden kann, nachdem das für die Erstellung verantwortliche Generalunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten war (Medienmitteilung vom 30. Juli 2026).
Im Rahmen der weiteren Abklärungen wurde der Gemeinderat durch eine externe Bauherrenvertretung sowie ein Rechtsanwaltsbüro unterstützt. Dabei zeigte sich, dass gegenüber den an der Fertigstellung beteiligten Subunternehmen und Lieferanten offene Forderungen bestehen. Aufgrund der ausstehenden Zahlungen wurden Arbeiten auf der Baustelle teilweise eingestellt.
Um die Weiterführung der Bauarbeiten und die Fertigstellung des Betreuungshauses sicherzustellen, hat der Gemeinderat den betroffenen Subunternehmen zugesichert, ihre bisherigen und zukünftigen Forderungen direkt zu begleichen. Die dafür erforderlichen Kosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 1,6 Mio. Franken. «Für den Gemeinderat stand im Vordergrund, einen längeren Baustopp und die damit verbundenen Risiken zu vermeiden», sagt Liegenschaftenvorsteher André Müller. Eine weitere Verzögerung hätte zusätzliche Kosten und erhebliche Terminunsicherheiten zur Folge haben können.
Zusätzlich muss die Gemeinde aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mit weiteren Verpflichtungen gegenüber Subunternehmen rechnen, die vom Generalunternehmen bis anhin nicht bezahlt wurden. Für entsprechende Bürgschaftsverpflichtungen wird derzeit ein Betrag von rund 1,2 Mio. Franken erwartet. «Da die abschliessende Ermittlung aller Forderungen noch nicht möglich ist, handelt es sich bei den ausgewiesenen Beträgen um aktuelle Schätzungen auf Grundlage des heutigen Kenntnisstands», so André Müller weiter.
Gestützt auf die derzeit bekannten Forderungen sowie die noch zu erwartenden Kosten hat der Gemeinderat Mehrausgaben von insgesamt 2,8 Mio. Franken in eigener Kompetenz bewilligt. Die Mehrausgaben gelten als gebundene Ausgaben, da sie sich erst aufgrund der unerwarteten Entwicklung während der Bauausführung ergeben haben und zur Sicherstellung der Fertigstellung und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unvermeidbar sind.
Die Gemeinde erhält durch ihre Zahlungen entsprechende Forderungen gegenüber dem Generalunternehmen. Ob und in welchem Umfang diese im weiteren Verfahren geltend gemacht beziehungsweise zurückgeführt werden können, hängt unter anderem vom weiteren Verlauf des Nachlassverfahrens ab und wird derzeit geprüft.
In den kommenden Wochen werden die noch ausstehenden Ausbau- und Fertigstellungsarbeiten ausgeführt sowie die technischen Anlagen fertiggestellt und in Betrieb genommen. Anschliessend erfolgen die notwendigen Abnahmen und Vorbereitungen für den Bezug des Gebäudes.
Über den neuen Bezugstermin können derzeit noch keine verbindlichen Angaben gemacht werden; ein Bezug nach den Herbstferien wird angestrebt. Die von der Verzögerung betroffenen Eltern wurden durch die Schule bereits über die Weiterführung des bisherigen Betreuungsbetriebs informiert. Der Gemeinderat wird die Öffentlichkeit weiterhin über die weitere Entwicklung des Projekt informieren.
Die amtliche Publikation der gebundenen Ausgaben erfolgt am Freitag, 28. August 2026 im Zolliker Zumiker Boten sowie hier auf der Website.