Bewilligung von gebundenen Ausgaben: Provisorium Betreuungshaus Rüterwis
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19. August 2026 in Bezug auf das Projekt «Provisorium Betreuungshaus Rüterwis» folgende Kredite als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Gemeindegesetz bewilligt:
- 1,6 Mio. Franken inkl. MWSt für Mehrausgaben zur Fertigstellung des Projekts
- 1,2 Mio. Franken inkl. MWSt für allfällige Bürgschaften nach Art 839 ZGB
Die Ausgaben sind im Budget nicht enthalten.
Weitere Informationen siehe Medienmitteilung vom 25. August 2026.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c. i.V. mit § 21a VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Da die abschliessenden Bauarbeiten unverzüglich weitergeführt werden müssen, wird einem allfälligen Rekurs gegen die Mehrausgaben über 1,6 Mio. Franken inkl. MWSt, gestützt auf § 25 Abs. 3 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG), die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gemeinderat
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| GR 2026-167_Bewilligung Mehrkosten BTH Rüterwis (PDF, 122 kB) | Download | 0 | GR 2026-167_Bewilligung Mehrkosten BTH Rüterwis |