Vorübergehende Verkehrsanordnung: Vor Liegenschaft Höhestrasse 26

22. Mai 2026

Infolge Bauarbeiten wird vor der Liegenschaft Höhestrasse 26 vom 25. Mai 2026 bis 29. Mai 2027 folgende Sperrung verfügt:

  • 9m2 Strassenfläche (Baukran)

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr, gestützt auf dessen Art. 90, bestraft.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Abteilung Sicherheit und Umwelt