Baurechtlicher Entscheid, Zustellungsbegehren

Möchten Sie ein Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids stellen?

Wer Ansprüche aus dem Planungs- und Baugesetz (PBG) wahrnehmen will, hat innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich und im Doppel die Zustellung des baurechtlichen Entscheides zu verlangen.

Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 - 316 PBG).

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