Hunde - An-/Abmeldung
An/Abmeldung Hund
Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden, und allfällige Mutationen innert 14 Tagen mitzuteilen. Das entsprechende Online-Formular finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Seit 1. Juni 2025 ist die neue Hundegesetzgebung in Kraft.
Mit dem revidierten Hundegesetz und der revidierten Hundeverordnung ändern sich im Wesentlichen folgende zwei Punkte:
- Wer noch nie einen Hund oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten hat, muss einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Der Theoriekurs wird vor Ort und webbasiert (online) angeboten. Alle Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner mit einer Bewilligung des Veterinäramts können den Theoriekurs anbieten.
- Für alle Hunde gibt es einen praktischen Ausbildungskurs (à mindestens sechs Lektionen) mit einheitlichen Lernzielen. Die praktische Ausbildung beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle vom Veterinäramt vorgegebenen Lernziele erreicht wurden.
Hier erfahren Sie mehr:
- Revidierte Hundeverordnung
- Liste Hundeausbildner:innen
- Kantonales Hundegesetz
- Kantonale Hundeverordnung
- Allgemeine Infos
Bereits registrierte/r Hundehalter/in
Falls Sie bereits registrierter Hundehalter/in sind, können Sie sich bei AMICUS mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015) und
• E-Mailadresse, Telefonnummern und Sprache selbst verwalten
• Abgabe, Übernahme, Ausfuhr und Tod Ihres Hundes melden
• eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundausbildung inkl. Einsatzzweck erfassen
• die PetCard nachbestellen.
Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Meldung von Hunden
Als Hundehalter/in lassen Sie Ihren Hund, wenn er älter als drei Monate ist, durch den Tierarzt kennzeichnen (bei Erstkennzeichnung) und registrieren. Bei der Registrierung erhalten Sie einen Hundeausweis, die sogenannte PetCard. Bei einem Import oder einer Übernahme des Hundes müssen Sie die Kennzeichnung innert 10 Tagen durch den Tierarzt in der AMICUS registrieren lassen.
Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt Fr. 180.- (Gebührentarif der Gemeinde Zollikon).
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 395 32 30 | einwohnerkontrolle@zollikon.ch |