Hunde - An-/Abmeldung

An/Abmeldung Hund

Hundehalter/innen sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden, und allfällige Mutationen innert 14 Tagen mitzuteilen. Das entsprechende Online-Formular finden Sie ganz unten auf dieser Seite. 

 

Weitere wichtige Informationen:

Bereits registrierte/r Hundehalter/in

Falls Sie bereits registrierter Hundehalter/in sind, können Sie sich bei AMICUS mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015) und
•    E-Mailadresse, Telefonnummern und Sprache selbst verwalten
•    Abgabe, Übernahme, Ausfuhr und Tod Ihres Hundes melden
•    eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundausbildung inkl. Einsatzzweck erfassen
•    die PetCard nachbestellen.

Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeindepolizei. Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
 

Ab 1. Januar 2016 neu Hundehalter/in

Falls Sie ab 1. Januar 2016 neu Hundehalter/in sind, füllen Sie das untenstehende Formular aus. Ihr Login und Passwort für AMICUS werden Ihnen schriftlich zugestellt. Anschliessend gelten für Sie die gleichen Angaben wie für bereits registrierte Hundehalter/innen (siehe oben). Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.00, bei verspäteter Meldung kostet sie Fr. 40.00.
 

Meldung von Hunden

Als Hundehalter/in lassen Sie Ihren Hund, wenn er älter als drei Monate ist, durch den Tierarzt kennzeichnen (bei Erstkennzeichnung) und registrieren. Bei der Registrierung erhalten Sie einen Hundeausweis, die sogenannte PetCard. Bei einem Import oder einer Übernahme des Hundes müssen Sie die Kennzeichnung innert 10 Tagen durch den Tierarzt in der AMICUS registrieren lassen.
 

Hundesteuer

Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr für die Verabgabung beträgt Fr. 180.00. (Gebührentarif der Gemeinde Zollikon).
 

Ausbildungspflicht für grosse oder massige Hunde (Rassentypenliste I)

Am 10. Februar 2019 fand die Abstimmung zum Zürcher Hundegesetz statt. Aktuell gilt: Die Hundeausbildung ist im Moment nur für grosse oder massige Hunde obligatorisch.

Details können unter nachfolgendem Link eingesehen werden: https://codex-hund.ch/hundehalter/kurse-guide

Nach Abschluss des Kurses ist eine Kopie der Kursbestätigung der Gemeindepolizei zuzustellen!

Weitere Infos finden Sie im Flyer «Ich werde Hundehalter - Was muss ich beachten?»

Name Vorname FunktionTelefonKontakt

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.