Sozialhilfe - Bestätigung Bezug/Nichtbezug
Die Sozialhilfebestätigung kann telefonisch, mittels untenstehendem Online-Formular oder persönlich bei der Abteilung Gesellschaft bestellt werden. Beim persönlichen Erscheinen müssen Sie sich ausweisen können. Bei der online-Bestellung wird Ihnen die Sozialhilfebestätigung per Post zugeschickt.
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialdienst | 044 395 35 50 (Sekretariat Abt. Gesellschaft) | sozialdienst@zollikon.ch |
Bemerkung
Alle mit einem * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch auszufüllen.
Für eine Bestätigung auf einem vorgedruckten Formular muss persönlich am Schalter der Abteilung Gesellschaft, Bergstrasse 10, Zollikon vorgesprochen werden.
Verfahren
Die Sozialhilfebestätigung wird Ihnen nach Bestelleingang in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Wenn Sie die Sozialhilfebestätigung lieber persönlich abholen möchten, so melden Sie sich bitte direkt bei der Abteilung Gesellschaft.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.